Rechtliche Situation
..des Energethikers
An der rechtlichen Situation des/r EnergethikerIn, auch HumanenergethikerIn, hat sich leider noch immer nichts geändert.
Nach wie vor handelt es sich dabei um ein freies Gewerbe, das bedeutet, dass keinerlei Ausbildung zum Erwerb des Gewerbescheins benötigt wird.
Aus berufsethischen Gründen sind wir allerdings der Meinung, dass eine fundierte Ausbildung unerlässlich ist, wenn man mit Menschen arbeiten will.
Ebenso, wenn man sich von seinen Mitbewerbern positiv unterscheiden will.
Dies ist einer unserer Beweggründe, warum wir seit nunmehr 10 Jahren dieses Institut betreiben - und die beachtliche Anzahl unserer Absolventen bestätigt unseren Standpunkt!
Unsere Auffassung teilt mittlerweile auch die Wirtschaftskammer und hat dankenswerterweise eine Basisausbildung für EnergethikerInnen empfohlen. Diese ist österreichweit gleich und besteht aus drei Modulen, deren Inhalte von der WKO vorgegeben sind.
Wir haben diese Ausbildung übernommen und auch die Zertifizierung durch die WKO erhalten. Sie finden diese Basisausbildung unter "Ausbildungen" : "Freiwilliger Basislehrgang Humanenergethik"
Außerdem wurde von der WKO mittlerweile ein Methodenkatalog erstellt, um unser Gewerbe klar gegen ähnliche Berufe abzugrenzen. Sie finden diesen unter
Publiziert am: Dienstag, 10. Juni 2008 (3159 mal gelesen)
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